Judotraining und Corona Virus

Lieber Eltern und liebe Judoka,

ich hoffe, es geht allen gut.

Seit dem 1.7.2030 sind ja offiziell auch Kontaktsportarten wie Judo in BaWü wieder erlaubt. Allerdings ist das mit Auflagen verbunden, die wir in unserem nicht allzu großen Trainingsraum kaum einhalten können. Ausserdem wird dafür ein erheblicher bürokratischer Aufwand und fleissiges Sammeln von Daten der Trainingsteilnehmer gefordert, was ich uns nur ungern zumuten möchte.

Auch die Konzepte des Deutschen Judobundes (DJB, siehe Anhang) finde ich nicht wirklich überzeugend und für uns kaum durchführbar. Z. B. möchte ich ein Techniktraining mit Gesichtsmaske niemandem zumuten. Getrennte Ein- und Ausgänge sind auch nicht möglich usw.

Darüber hinaus stellt sich mir die Infektionssituation nach Rücksprache mit unserem „Abteilungsmediziner“ nicht grundlegend anders als in den vergangenen Wochen und Monaten dar, sodaß ich von einer Aufnahme des regulären Trainings erstmal auch weiterhin absehen möchte.

Ob sich an dieser Situation bis zu den Sommerferien noch etwas ändert, kann ich z.Zt. nicht sagen. Ich gehe zunächst einmal nicht davon aus.

Ich hoffe, Ihr habt dafür Verständnis und nutzt zumindest die online-Angebote des DJB oder ähnliche Möglichkeiten.

https://www.judobund.de/corona-news/aktionen-im-ueberblick/judotraining-deluxe/
https://www.youtube.com/user/deutscherjudobund

Über eine Rückmeldung, wie Ihr das seht und wie es Euch geht, würde ich mich sehr freuen!

Bleibt gesund,

Viele Grüße und hoffentlich bis bald,

Gundolf Kuhner

TSV Leinfelden


DJB-Konzept

Präambel

Dies stellt das Rahmenkonzept des Deutschen Judo-Bundes e.V. dar, welches im Sinne eines Vorschlags den Judovereinen Deutschlands zu Verfügung steht, um einen Wiedereinstieg mit Bezug auf die Coronapandemie in den Judosport für die Judoka aller Altersklassen zu ermöglichen. Dieses Rahmenkonzept gliedert sich in 3 Schritte.
• Zentrales Ziel ist es, das Risiko einer Corvid-19 Infektion maximal zu reduzieren, aber gleichzeitig den Hallensport mit Körperkontakt ohne den zurzeit geforderten Mindestabstand einzuhalten, um einen nicht abzusehenden Mitgliederschwund zu minimieren.

* Hierbei ist die Gesundheit aller Judoka und der Gesellschaft das höchste Gut und sollte respektvoll von allen Judoka beachtet und beschützt werden*


• Der Judosport hat als Kampfsportart einen unvermeidbaren Körperkontakt und kann Abstandsregelungen nicht einhalten aber regulativ eingrenzen
• Im Zweifel ist die vereinsinterne Vorgehensweise mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
• Dieses Konzept ist an die 10 Leitplanken des DOSB (Punkt 2) angelehnt.

Der vorrangiger Zweck eines Judotrainings ist das Erlernen neuer Techniken, die Verbesserung bereits gelernter Techniken ist, mit dem Ziel des Erwerbs und der Erhöhung der verschiedenen Kyu-Grade. Dies ist gleichzeitig die entscheidende Motivation für Trainierende die Sportart Judo auszuführen. Dieses Ziel ist durch Schritt 3 beschrieben, da es ausschließlich in partnerschaftlicher Ausführung erreicht werden kann.
• Online Angebote in allen konditionellen Bereichen, in vielen technischen Bereichen sind individuell, als Outdoor Training oder in 2-er Gruppen von den Vereinen zu nutzen. Angebote werden durch die Vielzahl von Trainingsvideos vorgegeben.
• Die aufgeführten Übergangsregeln insbesondere unter Schritt 3 sind als Kompromiss zu verstehen, einen Wiedereinstieg in das Vereinstraining zu ermöglichen und gleichzeitig die Motivation der Judoka aufrecht zu erhalten, in dem ein Techniktraining ermöglicht wird, um die Kyu-Grade zu steigern.
• Es ist ein starkes Anliegen des DJB, dass die Übergangsregeln unter Schritt 3 als Lösungsansatz verstanden werden, einen zeitnahen Wiedereinstieg in ein Zweikampftraining in der Halle, bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos einer Corvid-19 Infektion zu gewährleisten.
Eine absolute Verhinderung unserer Sportart auf unbestimmte Zeit muss vermieden werden. Dies sehen wir unter Schritt 3 gewährleistet.
• Alle Judoka Deutschlands haben hier nun die Chance die Judowerte, insbesondere den respektvollen Umgang miteinander, durch die strikte Einhaltung der Übergangsregeln zu demonstrieren.
• Dieses Konzept ist in Absprache mit den Verbandsärzten des DJB, dem DJB-Präsidium und dem DJB Vorstand entstanden.
• Hinweis: Bei den Fragebögen (alternativ Punkt 3) sind unbedingt spezielle Berufsgruppen zu beachten ( vgl. auch RKI-Veröffentlichung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html . Hier kommt es ausschließlich auf die persönliche Freiheit der verschiedenen Berufsgruppen von Symptomen der Krankheit an.

Grundsätzliche Hygieneregeln für das Judotraining (siehe Anlage 4)

Möglichst Körperkontakte vermeiden
Begrüßung und Verabschiedung erfolgen nur mit einer Verbeugung. Notwendige Körperkontakte erfolgen immer mit Respekt und Achtung vor dem Gegner.
Handhygiene
Mit fließendem Wasser und Seife Händewaschen mit einer Dauer von 20 bis 30 sec. Sauberes Tuch zum Abtrocknen. Alternativ Desinfektionsspender benutzen. Diese sind an jedem Halleneingang zu Verfügung zu stellen (Kinder dürfen Infektionsmittel nur unter Aufsicht verwenden)
• Richtig husten und niesen
Nur mit Abstand Husten und Niesen. Möglichst wegdrehen oder Matte verlassen.
• Im Krankheitsfall zuhause bleiben
Bleib im Krankheitsfall oder in Verdachtsfällen von infektiösen Krankheitssymptomen zuhause und kuriere dich aus. Du hast in diesen Tagen Trainingsverbot.
• Sauberer Judoanzug
Der Judoanzug sollte frisch gewaschen sein und keine Blutflecken oder ähnliches enthalten.
• Tatami-Etikette
Die Matte ist ausschließlich barfuß zu betreten; Schuhe oder Strümpfe müssen vor der Matte ausgezogen werden; die Matte ist ausschließlich in Socken oder Schuhe zu verlassen.

• Umkleiden und Duschen zu Hause
Kontaktvermeidung in Umkleide und Dusche. Umkleide muss in jedem Fall reglementiert werden. Duschen in der Trainingsstätte ist nicht gestattet.
Mund und Nasenschutz tragen
Alle Judoka sollten beim Techniktraining einen Mund und Nasenschutz tragen. Alle anderen Personen, die sich in der Trainingsstätte aufhalten dürfen, müssen einen Mund und Nasenschutz tragen.
• Matte desinfizieren
Die Matte sollte nach jedem Training feucht gereinigt und desinfiziert werden. Zwingend notwendig ist eine Desinfektion der Mattenfläche einmal pro Woche.
Trainingsmittel desinfizieren
Alle Trainingsmittel ( Wurfpuppen, Bulgarian Bag, Griff-Trainer usw.) müssen nach jedem Training desinfiziert werden.
• Trainingshalle lüften
Nach jeder Trainingseinheit muss eine Stoßbelüftung der Trainingshalle durchgeführt werden.
• Ankommen und Verlassen der Trainingsstätte
Im Idealfall gibt es einen separaten Eingang und Ausgang (Notausgang) in der Halle. Ankommende und abgehende Kämpfer müssen räumlich getrennt bleiben, es dürfen niemals mehr Kämpfer gleichzeitig in der Halle sein, als die durch die Größe der Mattenfläche definierte Anzahl.

Grundsätzliche Verhaltensregeln für das Judotraining

Die Teilnahme an einem Judotraining muss immer freiwillig sein.
• Alle Judoka müssen gesund sein. Vor Trainingsbeginn muss jeder Trainierende ( bzw. seine Erziehungsberechtigten) einen der Fragebögen des DJB ausgefüllt haben (siehe Punkt 3). Das regelmäßige und wiederholte Ausfüllen des Fragebogens ist empfehlenswert.
• Alle Judoka müssen vor dem Training in eine Teilnehmerliste (mit Partnerwahl) eingetragen werden.
• Eingang und Ausgang der Trainingsstätte müssen räumlich getrennt sein. In der Halle dürfen sich nur, die durch die Größe der Trainingsfläche definierte Anzahl an Athleten aufhalten.
• Die Judoregeln müssen strikt eingehalten werden. Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ausschließlich durch Verbeugung.
• Vor, während und nach dem Training muss der Verein, jeder Sportler die Hygieneregeln (Siehe Punkt 5) beachten.

Eltern und sonstige Zuschauer haben bis auf weiteres keinen Zutritt zur Trainingsstätte (hallenspezifische Gegebenheiten beachten).
• Es müssen ständige Trainingspaare gebildet werden (unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaften, wie z.B. bei Geschwistern) (siehe Anlage 3 Trainingsprotokoll).Die Trainingsgruppen müssen protokolliert werden.
• Es dürfen keine Partnerwechsel während eines Trainings durchgeführt werden. Trainingspartner sollten nach Möglichkeit über mehrere Tage/Wochen beibehalten werden.
• Es sollen ständige Trainingspartner gebildet werden, die möglichst über einen längeren Zeitraum zusammen trainieren. Partnerwechsel sollte vermieden werden.
• Die Zeitdauer des Trainings sollte verkürzt werden um mehr Teilnehmern die Möglichkeit des Trainings zu ermöglichen.
• Der Trainer bzw. Prüfer soll sich am Mattenrand aufhalten und trägt immer einen Mundschutz.

Schritt 1) Training ohne regelmäßiges Vereinstraining.

Zeitraum: Während eines Verbots zur Ausübung der Sportart
• Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)
• Nutzung von Online Angeboten, live und re-live (Training zuhause)
• Erstellen von Videoanleitungen, Lehrvideos, etc.

Schritt 2) Übergangsregeln mit regelmäßiges Vereinstraining im Freien.

Zeitraum: Wochen 1-4 nach vereinsindividuellem Wiedereinstieg
• Trainingsbetrieb im Freien (unter Anleitung eines Übungsleiters / Trainers).
• Der Mindestabstand von 2,0 m ist einzuhalten. Eine Gruppengröße bis max. 5 Personen ist zu empfehlen.
• Es ist von wichtiger Bedeutung, dass die Vereine ihr Kinder,- Jugend- und Erwachsenentraining in Trainingsgruppen wiederaufnehmen, um die Vereinszugehörigkeit und das Gruppengefühl zu stärken. Diese Zeit ist maßgeblich zur Einhaltung der Judowerte und zur Beachtung der Übergangsregeln zu nutzen, bevor ein Training in der Judohalle stattfinden darf.
• Die Judoregeln sollen strikt eingehalten werden. Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ausschließlich mit einer Verbeugung.
• Trainingsinhalte beschränken sich auf kontaktlose Durchführung (z.B. athletisch/konditionelle Ausbildung, Beweglichkeits- und Koordinationstraining) in der Gruppe.

Schritt 3) Übergangsregeln mit regelmäßiges Vereinstraining in der Halle auf
der Tatami.

Zeitraum: Ab Woche 5 bis auf weiteres
Trainingsbetrieb in der Halle (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers)
• Die Disziplin und strikte Einhaltung der folgenden Übergangsregeln sind grundsätzliche Voraussetzung zur Wiederaufnahme eines Trainings in der Halle und auf der Matte. Ein Zweikampftraining ist das Herz des Judosports. Unter folgenden Restriktionen ist dies Durchführbar.
• Es müssen ständige Trainingspaare gebildet werden (unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaften, wie z.B. bei Geschwistern) (siehe Punkt 4 Trainingsprotokoll). Es dürfen keine Partnerwechsel während eines Trainings durchgeführt werden. Trainingspartner sollten nach Möglichkeit über mehrere Tage/Wochen beibehalten werden.
• Zu empfehlen sind Trainingsinhalte wie z.B. Techniktraining, Judoimmitationstraining, etc.
• Zu empfehlen ist auch das Ablegen und Abnehmen von Kyu-Prüfungen.


Anlage 4:
Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im Sportverein
Inhalt

  1. Hintergrund
    Seit dem 15.03.2020 ist ein Vereinssport Judo ausgesetzt. Als Deutscher Judo-Bund e.V. möchten wir wir alles dafür tun, unter bestimmten Voraussetzungen und Hygienebestimmungen, den Trainingsbetrieb für unsere Judovereine zeitnah wieder aufnehmen zu können.
    Dabei wird eine schrittweise Wiederaufnahme angestrebt, die dazu dienen eine Gewöhnungsphase an die strikten Regelungen zu gewährleisten. Gleichzeitig sehen wir uns auch in der Pflicht, die Pandemie einzudämmen und haben daher entsprechende Hygienemaßnahmen festgeschrieben, die für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im Judoverein umgesetzt werden müssen – sowohl vereinsseitig, als auch von Trainern, Trainierenden und Angehörigen.
    Das Übergangskonzept zum Wiedereinstieg gliedert sich in 3 Phasen:
    Schritt 1) Übergangsregeln unter Einbehaltung der Leitplanken des DOSB ohne regelmäßiges Vereinstraining.
    Schritt 2) Übergangsregeln unter Einbehaltung der Leitplanken des DOSB mit regelmäßiges Vereinstraining.
    Schritt 3) Übergangsregeln unter Aussetzen des Mindestabstands und des Kontaktverbots
    Das vorliegende Hygienekonzept verfolgt das Ziel, das Risiko einer Corvid-19 Infektion maximal zu reduzieren, aber gleichzeitig den Hallensport mit Körperkontakt ohne den zurzeit geforderten Mindestabstand einzuhalten, um einen nicht abzusehenden Mitgliederschwund für die Judovereine zu minimieren. Die nachfolgenden Maßnahmen stellen die Grundlage für einen Wiedereinstieg in ein zweikampfbetontes Hallentraining dar.
  • Regelungen für die Umsetzung von Schritt 2 der Übergangsregeln:
    Die allgemeinen Regelungen und Empfehlungen der Bundesregierung sind zu
    beachten und strikt Folge zu leisten. Die 10 Leitplanken des DOSB sind einzuhalten.
    Dieses Hygienekonzept ist den Sportlern, deren Angehörigen und den Trainern
    mitzuteilen.
    Jeder Verein bestimmt einen Hygienebeauftragten. Dessen Kontaktdaten sind zu
    veröffentlichen.
    Ein Aufenthalt im Trainingsbereich ist nur den Trainierenden und dem/der Trainer möglich.
    Die Sportler (oder deren Erziehungsberechtigte) und Trainer beantworten den DJB Fragebogen (siehe Anlage 2) ist dieser unauffällig können sie am Training teilnehmen. Ist dieser auffällig oder nicht vorhanden kann der Sportler nicht am Training teilnehmen. Die Fragebögen sind vom Verein zu dokumentieren.
    Vor jedem Training müssen Trainer und Sportler eine Handdesinfektion durchführen.
    Die Nutzung von Umkleidekabinen ist untersagt.
    Die Nutzung vom WC ist auf ein Minimum zu reduzieren.
    Desinfektionsmittel sind für Sportler und Trainer zu Verfügung zu stellen.
    Die Begrüßung und Verabschiedung erfolgt ausschließlich mit einer Verbeugung.
    Die Anzahl der Trainingspartner pro Trainingsgruppe richtet sich nach dem zu Verfügung stehenden Platzangebot. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
    Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist empfohlen.
  • Regelungen für die Umsetzung von Schritt 3 der Übergangsregeln
    Die Regelungen unter 2. Dieses Hygienekonzeptes haben weiterhin Bestand, und werden durch folgende Regelungen ergänzt:
    Desinfektionsmittel sind am Halleneingang für Trainer und Sportler zu Verfügung zu stellen.
    Ein Aufenthalt im Trainingsbereich oder innerhalb der Trainingshalle ist nur den Trainierenden und dem / der Trainer möglich.
    Die Anzahl der Trainierenden pro Matte müssen reduziert und reglementiert werden. Wir empfehlen einen Platz von mindestens 9 m² pro Kampfpaar. Dadurch definiert sich die Anzahl an Kämpfern zeitgleich in einer Trainingshalle.
    Im Idealfall gibt es einen separaten Eingang und Ausgang (Notausgang) in der Halle. Wenn nicht sind Fußbodenmarkierungen zu verwenden, die Eingangswege und Ausgangswege kennzeichnen und trennen. Ankommende und abgehende Personen müssen räumlich getrennt bleiben, es dürfen niemals mehr Kämpfer gleichzeitig in der Halle sein, als die durch die Größe der Mattenfläche definierte Anzahl.
    Die Matte ist ausschließlich barfuß zu betreten, die Matte ist ausschließlich in Socken oder mit Schuhwerk zu verlassen.
    Es müssen vom Trainer ständige Trainingspaare gebildet werden (unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaften, wie z.B. bei Geschwistern) (siehe Anlage 2 Trainingsprotokoll).
    Es dürfen keine Partnerwechsel während eines Trainings durchgeführt werden.
    Trainingspartner sollten nach Möglichkeit über mehrere Tage/Wochen beibehalten werden. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht (z.B. Fernbleiben eines Sportlers) ist die Bildung von 3er Trainingsgruppen möglich. Dies geschieht unter der Voraussetzung die Anzahl verschiedener Kontaktpersonen so gering wie möglich zu halten.
    Die Trainingsgruppen/Trainingspaare müssen vom Verein dokumentiert werden (siehe Anlage 2).
    In der Trainingshalle ist nach Möglichkeit nach jedem Training eine Stoßbelüftung durchzuführen.
    Die Trainingsmatte sollte regelmäßig desinfiziert werden. Ideal ist eine Desinfizierung nach jedem Training. Der DJB empfiehlt eine Reinigung nach jedem Trainingstag. Zwingend notwendig ist eine Desinfektion der Mattenfläche einmal pro Woche. Die bedeutsamen Infektionsherde (Türgriffe, Klingel, Eingangstore, sanitäre Einrichtungen, etc.) müssen vor und nach jedem Trainingstag desinfiziert werden. Vor dem Benutzen von Trainingsgeräten (z.B. Wurfpuppen) sind diese zu desinfizieren. Händewaschen und ggf. Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die hygienische Händedesinfektion bewirkt ein abtöten von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren.
  • Meldepflicht und Sofortmaßnahmen bei einem Infektionsverdacht
    Wird in einem Verein ein Verdacht auf Corvid-19 Infektion festgestellt, so müssen folgende Sofortmaßnahmen durch den Verein eingeleitet werden:
    a) Die Verdachtsperson erhält sofort einen Mund- und Nasenschutz.
    b) Die Verdachtsperson wird sofort in einem Raum (wenn möglich) oder im Freien isoliert.
    c) Betreuung durch eine zuständige Betreuungsperson (Trainer).
    d) Sicherstellung möglicher Infektionsquellen.
    e) Verstärkung der Händehygiene aller anderen Personen vor Ort.
    Der verantwortliche Trainer ist gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtete, das Auftreten bzw. den Verdacht einer Covid-19 Erkrankungen (bei Personen innerhalb des Vereins) unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Sofort werden auch die Eltern informiert. Inhalte dieser Meldung sind:
    a) Angaben zur meldenden Einrichtung (Adresse, Telefonnummer, Fax, Art der Einrichtung)
    b) Angaben zur meldenden Person.
    c) Angaben zu(r) betroffenen Person(en) (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Geschlecht).
    d) die Art der Erkrankung bzw. des Verdachtes.
    e) Erkrankungsbeginn.
    f) Meldedatum an das Gesundheitsamt.
    g) Meldedatum des Meldeeingangs in der Einrichtung.
    h) Name, Anschrift und Telefonnummer des behandelnden Arztes.
    Die getroffenen und geplanten Maßnahmen sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
    Eine Wiederaufnahme eines Trainings für die Verdachtsperson ist erst nach Abklingen der Symptome, ärztlichem Urteil bzw. Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.
  • Schlussbestimmung:
    Die hohe Anforderung an den Verein besteht darin, dass alle Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, um der Pflicht zur Mitwirkung der Eindämmung nachzugehen.
    Bei Verstößen gegen die Hygienemaßnahmen seitens der Sportler des Vereins, muss die Teilnahme am Training untersagt werden. Wir gehen davon aus, dass sowohl Sportler, Trainer als auch alle Mitwirkenden alles dafür tun, den Vereinsbetrieb wieder aufnehmen zu können und dennoch das Risiko einer Infektion minimal zu halten und alle entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.